Rechtsprechung
   VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18145
VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99 (https://dejure.org/2000,18145)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2000 - 20 VG 3073/99 (https://dejure.org/2000,18145)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 20 VG 3073/99 (https://dejure.org/2000,18145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Dieser dem Verfassungsrecht entnommene Anspruch wird Prüflingen in berufsbezogenen Prüfungen, aber auch in Abiturprüfungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.1996, NVwZ-RR 1998, 176 ff.) gewährt, um einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass aufgrund des Bewertungsspielraums der Prüfer die richterlichen Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 682 ff.).

    Ein Prüfungsprotokoll ist deshalb als Nachweis der erbrachten Leistung keinesfalls einer schriftlich erbrachten Prüfungsleistung (einer Klausur oder Hausarbeit), die noch lange Zeit nach ihrer Erstellung neu bewertet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 ff.) , vergleichbar.

    Zwar führt ein Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung einer Prüfungsentscheidung, wenn er wesentlich und sein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 3.4.1997, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 37; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 ; BVerwG, Beschluss vom 4.2.1991, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 283, BVerwG, Beschluss vom 12.11.1971, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Dieser dem Verfassungsrecht entnommene Anspruch wird Prüflingen in berufsbezogenen Prüfungen, aber auch in Abiturprüfungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.1996, NVwZ-RR 1998, 176 ff.) gewährt, um einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass aufgrund des Bewertungsspielraums der Prüfer die richterlichen Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 682 ff.).

    Zu unterstellen ist hier, dass die Klägerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt ist, weil schon die ihr gestellten Prüfungsaufgaben an Mängeln litten (BVerwG, Urteil vom 9.8.1996, DVBl. 1996, 1381 ).

    Die Prüfungsaufgaben müssen insbesondere geeignet sein, die Kandidaten, die das Ausbildungsziel erreicht haben, von denen zu unterscheiden, die es nicht erreicht haben (m.w.N. BVerwG, Urteil vom 9.8.1996, DVBl. 1996, 1381 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Eine solche Bewertung kann nicht vom Gericht vorgenommen werden, da insoweit ein gerichtsfreier Bewertungsspielraum der Prüfer besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.).

    Dieser dem Verfassungsrecht entnommene Anspruch wird Prüflingen in berufsbezogenen Prüfungen, aber auch in Abiturprüfungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.1996, NVwZ-RR 1998, 176 ff.) gewährt, um einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass aufgrund des Bewertungsspielraums der Prüfer die richterlichen Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 682 ff.).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Dieses Fairnessgebot verpflichtet die Prüfer, darauf Bedacht zunehmen, dass auch der Prüfungsstil, der Ablauf des Prüfungsverfahrens und die Prüfungsatmosphäre nach Möglichkeit leistungsverfälschende Verunsicherungen des Prüflings ausschließen (BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, 6 C 8/97 in: JURIS; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987, BVerwGE 78, 55 ).

    Dieser endet jedoch dort, wo sich die Prüfungskommission wegen der nicht vollendeten Prüfung zu einzelnen Fragen oder Themen kein ausreichendes Bild über die Fähigkeiten und Leistungen des Prüflings machen konnte (BVerwG aaO) bzw. eine leistungsverfälschende Verunsicherung eintrat (BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, 6 C 8/97 in: JURIS).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 22 A 7462/95

    Prüfung; Prüfungsbehörde; Verfahrensfehler; Beweislast; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Die Prüfungsbehörde trägt aber die materielle Beweislast dafür, dass eine mündliche Prüfung verfahrensfehlerfrei durchgeführt worden ist, wenn die Berechtigung einer vom Prüfling rechtzeitig nach der Prüfung substantiiert erhobenen Verfahrensrüge deshalb nicht mehr festgestellt werden kann, weil die Prüfungsbehörde es unter Verletzung ihrer prüfungsrechtlichen Sorgfaltspflicht versäumt hat, den gerügten Sachverhalt rechtzeitig aufzuklären (m.w.N. OVG Münster, Urteil vom 27.2.1997, NVwZ-RR 1997, 714 f.).
  • OVG Hamburg, 21.07.1992 - Bf VI 47/91

    Neubewertung; Mündliche Prüfungsleistung; Zeitablauf; Fehlerhafter Verlauf;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Es bedarf deshalb keiner Klärung der Frage mehr, ob jene Prüfung überhaupt einer Neubewertung zugänglich wäre, oder ob die geltend gemachten Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverlauf nicht ohnehin eine Wiederholung der Prüfung erforderten (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 21.7.1992, OVG Bf VI 47/91, in VERIS).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Ein solches Überdenken erfordert die maßgebliche Beteiligung aller ursprünglichen Prüfer (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.2.1993, 6 C 35/92, NVwZ 1993, 682 und 6 C 32/92, NVwZ 1993, 689) .
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Dieses Fairnessgebot verpflichtet die Prüfer, darauf Bedacht zunehmen, dass auch der Prüfungsstil, der Ablauf des Prüfungsverfahrens und die Prüfungsatmosphäre nach Möglichkeit leistungsverfälschende Verunsicherungen des Prüflings ausschließen (BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, 6 C 8/97 in: JURIS; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987, BVerwGE 78, 55 ).
  • BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Zudem handelt es sich jeweils um mündliche Leistungen, die ohnehin nur einer Bewertung durch die Personen zugänglich ist, die die Erbringung dieser Leistungen unmittelbar wahrgenommen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.1.1995, NVwZ 1995, 469 ff.) .
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99
    Ein solches Überdenken erfordert die maßgebliche Beteiligung aller ursprünglichen Prüfer (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.2.1993, 6 C 35/92, NVwZ 1993, 682 und 6 C 32/92, NVwZ 1993, 689) .
  • VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2777/93

    Mündliche Prüfung: Umfang der Protokollierung; Begründung einer Prüfungsleistung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht